1. Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Fitnessverträge zwischen der EAK Fitness GmbH, Innrain 143, 6020 Innsbruck (im Folgenden „Fitnessstudiobetreiber“) und den Mitgliedern über die Nutzung des Fitnessstudios ALFA Sportsclub Tirol. Fitnessstudio ist die Filiale bzw. die Filialen des Fitnessstudiobetreibers, zu deren Betretung und Benutzung das Mitglied berechtigt ist. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Fitnessstudiobetreiber abgeschlossenen Fitnessvertrages zur Betretung und Benutzung des Fitnessstudios berechtigt sind. Diese AGB sind im Eingangsbereich des Fitnessstudios ausgehängt. Darüber hinaus sind die AGB auch auf der Website des Fitnessstudiobetreibers www.alfatirol.at/agb/ abrufbar.
2. Vertragsschluss
Der Fitnessvertrag zwischen dem Fitnessstudiobetreiber und dem Mitglied kommt durch Unterfertigung des Fitnessvertrages im Fitnessstudio oder durch Abschluss des Fitnessvertrages über die Website des Fitnessstudiobetreibers („Online-Verträge“) zustande. Für Online-Verträge mit Verbrauchern gelten zudem die Sonderbestimmungen nach Punkt 8. dieser AGB. Werden zwischen dem Mitglied und dem Fitnessstudiobetreiber im Fitnessvertrag einzelvertragliche Regelungen vereinbart, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen, so gehen die im Fitnessvertrag getroffenen Bestimmungen den AGB vor. Die übrigen Regelungen in den AGB, die den einzelvertraglichen Bestimmungen nicht widersprechen, bleiben weiterhin aufrecht.
Mit der Unterschrift des Kunden wird die Richtigkeit der angegebenen Daten bestätigt und das Einverständnis für die Übermittlung des Vertrages samt angehängtem Ausweis, an die oben angeführte Mail Adresse erteilt. Der Kunde bestätigt, eine Kopie dieser Vereinbarung erhalten zu haben.
Fitnessverträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahre) können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden.
Im Falle der Schließung des Betriebes und Neuerrichtung durch eine Betreibergesellschaft an einem Standort im Umkreis von ca. 500 bis 1.000 m, steht dem Mitglied das Recht zu, zu denselben Bedingungen wie in vorliegender Mitgliedschaftsvereinbarung festgehalten, dass an diesem Standort errichtete Fitnessstudio zu benützen. Ein Recht auf vorzeitige Vertragsauflösung aus diesem Grund ist in jedem Fall ausgeschlossen.
3. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang
Art und Umfang der Leistungen richten sich nach den jeweils zwischen dem Fitnessstudiobetreiber und dem Mitglied abgeschlossenen Fitnessvertrag sowie den angebotenen und gewählten Zusatzleistungen bzw. -paketen. Das Startpacket beläuft sich auf 20 Euro und inkludiert eine Trainerstunde und ein Chiparmband.
Der Zugang zum Wellnessbereich ist gestattet, wenn die entsprechende Zusatzleistung bei Abo-Abschluss inkludiert ist. Bei Zubuchung des Park-Abos kann der Kunde die Garage im Haus, für 3 Stunden einmal täglich in Anspruch nehmen. Bei Zubuchung des Handtuchservice kann der Kunde ein Handtuch pro Tag ausleihen. Hinzugebuchte Zusatzleistungen sind an die Person und die Vertragslaufzeit gebunden.
Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.
4. Nutzung des Fitnessstudios
Zutrittsgewährung
Jedes Mitglied ist zur Betretung und Nutzung des Fitnessstudios und dessen Einrichtungen während der Öffnungszeiten und nach Maßgabe des Fitnessvertrages berechtigt. Die Zutrittsberechtigung ist nicht übertragbar. Jede unbefugte Weitergabe der jeweiligen Zutrittsberechtigung ist untersagt. Jedes Mitglied hat die jeweiligen Zutrittsberechtigung sorgfältig zu verwahren. Jeder Verlust sowie jede Beschädigung ist dem Fitnessstudiobetreiber unverzüglich zu melden. Der Zutritt zum Fitnessstudio ist ausschließlich mit aufrechter Zutrittsberechtigung möglich. Das unbefugte Betreten ohne Zutrittsberechtigung unserer Geschäftsfläche, sowie jegliche Beihilfe, hat eine Strafe von Euro 200 und eine Strafanzeige zur Folge. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und Aufsichtspersonen nicht während der gesamten Öffnungszeit im Fitnessstudio anwesend sind. Eine Einweisung in die Bedienung von Geräten oder Hilfestellung in dieser Zeit ist daher nicht möglich.
Sicherheitsvorschriften
Fitnessgeräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Trainingsgerätes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten. Bei diesbezüglichen Unklarheiten, insbesondere vor der ersten Bedienung eines Gerätes ist eine Einweisung des Fitnessstudiobetreibers oder dessen Mitarbeiter einzuholen. Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln.
Mitgebrachte Sachen sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Ablagekästen zu verstauen und dürfen nicht im Fitnessstudio zurückgelassen werden. Der Fitnessstudiobetreiber haftet nicht für das Abhandenkommen von liegen gelassenen Sachen, bei Diebstahl oder Einbruch in Ablagekästen durch andere Mitglieder oder Begleitpersonen. Die Anfertigung von Foto-, Videoaufnahmen oder Echtzeitübertragungen anderer Mitglieder ist nur nach deren vorheriger Einwilligung zulässig. Im Falle von Verletzungen anderer Mitglieder ist jedes Mitglied angehalten, zumutbare Hilfeleistungsmaßnahmen zu setzen und Erste Hilfe zu leisten.
Stellt ein Mitglied die Gefährdung und Belästigung anderer Mitglieder trotz zweimaliger Ermahnung durch den Fitnessstudiobetreiber oder seine Mitarbeiter nicht ab, so kann dieses – ungeachtet des Rechts den Vertrag - an dem Tag, an dem die Belästigungs- oder Gefährdungshandlung gesetzt wurde, aus den Räumlichkeiten des Fitnessstudios verwiesen werden.
Sonstiges
Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbstständiger Gewerbeausübung im Fitnessstudio, wie etwa entgeltlicher Coachings, Kurse oder sonstiger kostenpflichtiger Trainingseinheiten bedarf voriger individueller Vereinbarung mit dem Fitnessstudiobetreiber. Der Fitnessstudiobetreiber ist nicht verpflichtet, die psychische und physische Eignung eines Mitglieds zu überprüfen. Die gewählte Art, der Umfang und die Intensität des Trainings liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitglieds. Es wird dringend empfohlen, das Training stets nach den individuellen körperlichen Fähigkeiten auszurichten und bei Auftreten von Beschwerden die Übungen abzubrechen und gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen. Der Fitnessstudiobetreiber kann fallweise, unverbindlich und ohne hierzu verpflichtet zu sein, ein Beratungsgespräch mit Trainingsempfehlung durchführen. Allfällige Empfehlungen des Fitnessstudiobetreibers und seiner Mitarbeiter spiegeln die subjektive Einschätzung des Coaches wider; die Auswahl des entsprechenden Trainingsprogramms obliegt stets allein dem Mitglied und liegt in dessen eigenen Verantwortungsbereich. Ein Beratungsgespräch kann eine ärztliche oder therapeutische Beratung keinesfalls ersetzen. Auf die Abhaltung eines Beratungsgesprächs besteht kein Rechtsanspruch. Wohnsitz Änderungen sind unverzüglich an der Rezeption bekannt zu geben.
Hausordnung
Das Mitglied ist verpflichtet, die im Fitnessstudio geltende Hausordnung in der jeweils aktuellen Fassung einzuhalten. Die Hausordnung ist im Eingangsbereich des Fitnessstudios ausgehängt und kann dort jederzeit eingesehen werden. Darüber hinaus ist die Clubordnung auf der Website des Fitnessstudiobetreibers unter folgendem Link abrufbar www.alfatirol.at/agb/. Die Hausordnung ist Bestandteil der Nutzungsregelungen des Fitnessstudios.
5. Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten werden vom Fitnessstudiobetreiber in den Räumlichkeiten der Filiale ausgehängt.
Geringfügige Änderungen der Öffnungszeiten sind zulässig. Geplante Änderungen der Öffnungszeiten sind durch Aushang im Fitnessstudio zumindest vierzehn Tage vor Wirksamwerden zu verkünden.
6. Entgelt & Zahlung
Das vertraglich vereinbarte Entgelt (Mitgliedsbeitrag) ist jeweils am 1. eines Monats im Vorhinein zur Zahlung fällig. Der Mitgliedsbeitrag versteht sich inkl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn Sie am Fälligkeitstag veranlasst worden ist. Die Zahlung erfolgt einmalig bei Vertragsabschluss oder monatlich mittels eines Abbuchungsauftrages/Lastschrift. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Fitnessstudiobetreiber berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe in Rechnung zu stellen. Bei vom Mitglied verschuldeten Zahlungsrückständen (verschuldeter Zahlungsverzug) können darüber hinaus Betreibungskosten, soweit gesetzlich zulässig ,geltend gemacht werden, sofern die Kosten zur Einbringung der Rückstände notwendig sowie zweckentsprechend sind und in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen. Gerät der Kunde mit Bezahlung der vereinbarten Beträge für mindestens sechs Wochen in Zahlungsverzug und wurde der Kunde unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen erfolglos gemahnt, so wird Terminverlust geltend gemacht und der vereinbarte Gesamtbetrag sofort zur Zahlung fällig. Der Mitgliedsbeitrag ist wertgesichert, wobei die Anpassungsmöglichkeit des Mitgliedsbeitrags nicht nur Preiserhöhungen, sondern auch Preissenkungen adressiert. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2025. Als Bezugsgröße gilt die für den Monat des Vertragsschlusses errechnete Indexzahl. Der sich neu ergebende Mitgliedsbeitrag ist kaufmännisch auf volle 10 Cent zu runden. Festgehalten wird, dass eine erstmalige Anpassung des Mitgliedsbeitrags frühestens nach Ablauf von zwölf Monaten ab Abschluss des Fitnessvertrags möglich ist. Nach diesem Zeitpunkt sind weitere Anpassungen einmal pro Kalenderjahr möglich.
7. Vertragsdauer und Beendigung des Vertrages
Der Mitgliedsvertrag (6 oder 12 Monate Mindestvertragsdauer) wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen schriftlich (per Mail/Post) gekündigt werden. Im Anschluss an die vereinbarte Mindestvertragsdauer, kann der Mitgliedsvertrag jeweils unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen, zum jeweiligen Quartalsende schriftlich (per Mail/Post) gekündigt werden. Der Mitgliedsvertrag (Flexible Mitgliedschaft) wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer (1Monat) unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich (per Mail/Post) gekündigt werden. Im Anschluss an die vereinbarte Mindestvertragsdauer, kann der Mitgliedsvertrag jeweils unter Einhaltung einer Frist von einem Monat, zum jeweiligen Monatsende schriftlich (per Mail/Post) gekündigt werden.
Der Kunde hat die Möglichkeit nach vorhergehender schriftlicher Bekanntgabe, durch die Unterzeichnung eines Unterbrechungsformulars, das laufende 12 Monatsabo für 30 Tage pro Anmeldung zu unterbrechen, wobei die laufenden Zahlungen vorzunehmen sind. Die Mindestunterbrechungsdauer beträgt 7 Tage. Die Unterbrechungsgutschrift hat keinen Einfluss auf die Kündigungsfrist und kann nur nach Ablauf des Vertrages konsumiert werden.
Der Fitnessstudiobetreiber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und ohne an Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein – kündigen, wenn:
8. Sonderbestimmung für Online Verträge mit Verbraucher
Der Fitnessvertrag kann auch über die Website des Fitnessstudiobetreibers abgeschlossen werden. Vor Abschluss eines solchen Vertrages wird der wesentliche Vertragsinhalt, das ist Dauer des Vertrages und der Preis zusammengefasst. Mit Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ wird danach ein verbindliches Angebot zum Abschluss des gewählten Fitnessvertrages abgeben. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots per E-Mail zustande. Eine automatisch generierte E-Mail, mit dem lediglich der Erhalt des Angebots bestätigt wird, gilt nicht als Annahme des Angebots. Verbraucher können Online-Verträge binnen vierzehn Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher den Fitnessstudiobetreiber [EAKFitness GmbH, Innrain 143, 6020 Innsbruck, +43 512 560404, welcome@alfatirol.at] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden. Für den Widerruf kann das am Ende dieser AGB angefügte Muster-Widerrufsformular verwendet werden. Wenn ein Verbraucher den Vertrag widerruft, wird der Fitnessstudiobetreiber sämtliche Zahlungen, die vom Verbraucher geleistet wurden, an dem die Mitteilung des Widerrufs beim Fitnessstudiobetreiber eingegangen ist, zurückzahlen. Für diese Rückzahlung verwendet der Fitnessstudiobetreiber dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in diesem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Der Verbraucher hat jedoch für während der Rücktrittsfrist in Anspruch genommene Leistungen ein im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis angemessenes Entgelt zu bezahlen.
9. Datenschutz
Dem Fitnessstudiobetreiber sind die Geheimhaltung und der Schutz personenbezogener Daten seiner Mitglieder wichtig. Die Datenschutzerklärung des Fitnessstudiobetreibers ist im Eingangsbereich des Fitnessstudios ausgehängt und online unter www.alfatirol.at/datenschutz/ aufrufbar.
10. Schlussbestimmungen
Das Mitglied hat bei Abschluss des Fitnessvertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Das Mitglied hat dem Fitnessstudiobetreiber jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) unverzüglich bekanntzugeben. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch. Gegenüber Mitgliedern, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder nicht in Österreich beschäftigt sind sowie gegenüber Unternehmern ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Sitz des Fitnessstudiobetreibers liegt.
Muster-Widerrufsformular (nur für Verbraucher)
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück:
AN:
EAK Fitness GmbH
Innrain 143
6020 Innsbruck
E-Mail: welcome@alfatirol.at
Tel: +43 512 560404
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
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Bestellt am (*)/erhalten am (*):
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Name des/der Verbraucher(s):
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Anschrift des/der Verbraucher(s):
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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
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Datum
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Diese Hausordnung und Badeordnung sind bindend für jedes Clubmitglied, sowie für alle Kunden/Besucher und ist Bestandteil der Vertragsbedingungen.
1. CHECK-IN
Es ist notwendig, eine persönliche Check-In-Kontrolle durchzuführen. Deshalb ist jedes Clubmitglied verpflichtet, ein digitales Foto an der Rezeption machen zu lassen. Der Zutritt zum Club wird verwehrt, sollte der Verdacht auf Alkoholeinfluss, Unzurechnungsfähigkeit, Rauschgiftkonsum oder Ähnlichem bestehen. Der Zutritt zum Club ist nur mit gültigem Clubausweis möglich. Der Kartenleser am Drehkreuz überprüft die Gültigkeit des Clubbandes. Bei jedem Betreten und Verlassen des Studios muss beim Drehkreuz ein- bzw. ausgecheckt werden. Das unbefugte Betreten ohne Zutrittsberechtigung unserer Geschäftsfläche, sowie jegliche Beihilfe, hat eine Strafe von Euro 200 und eine Strafanzeige zur Folge.
2. GARDEROBEN
Für Garderobe und Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen. Deshalb ist der Garderobenschrank mit einem Vorhangschloss zu Versperren. Wertgegenstände sind ausschließlich im Depotsafe gegenüber der Rezeption zu Verwahren. Vor Verlassen des Clubs ist der Garderobeschrank vollständig auszuräumen und sauber zu hinterlassen. Verschlossene Schränke werden nach Betriebsschluss geöffnet und der Inhalt an der Rezeption zur Abholung verwahrt. Für diese Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
3. TRAININGSFLÄCHE
Die Trainingsräumlichkeiten dürfen nur mit entsprechenden Indoor-Schuhen betreten werden. Aus Hygiene- und Sicherheitsgründen ist es nicht erlaubt, barfuß oder oberköperfrei zu trainieren. Bei Übungen an den Geräten ist es erforderlich, ein Handtuch unterzulegen. Die Herz-Kreislauf-Geräte sind nach Gebrauch zu desinfizieren. Der Damenbereich steht ausschließlich für weibliche Kundinnen zur Verfügung.
4. GRUPPENKURSRAUM
Das Training im Gruppenkursraum ist nur mit Indoor-Schuhen erlaubt. Bei Bodenübungen bzw. Übungen auf den Matten, bitten wir Sie, ein Handtuch unterzulegen. Kurse finden ab drei Personen statt, andernfalls entfällt die Stunde.
5. TELEFON
Lautstarkes Telefonieren auf der Trainingsfläche ist nicht erlaubt. Zudem ist die Mitnahme von Mobiltelefonen bzw. das Telefonieren im Wellnessbereich, im Gymnastik- und Ruheraum nicht gestattet.
6. ALLGEMEINES
Die Verwendung von Glasflaschen, sowie der Verzehr von Speisen ist im gesamten Club nicht erlaubt. Bei starkem Körpergeruch fordern wir Sie auf, vor dem Training zu duschen und ein Deo zu verwenden. Bei weiteren Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an unser Team. Geschäftsschädigendes Verhalten und Beschimpfungen gegenüber Mitgliedern und Mitarbeitern wird nicht geduldet und hat ein Hausverbot zur Folge. Die Geschäftsleitung hält sich das Recht auf Änderung der Clubregeln vor.
1. ALLGEMEINE REGELUNGEN 1
Der Aufenthalt in den Bade- und Saunabereichen erfolgt auf eigene Gefahr. Personen mit Herz-Kreislauf-Beschwerden, Bluthochdruck, Hauterkrankungen oder anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen wird empfohlen, vor dem Besuch einen Arzt zu konsultieren. Bitte beachten Sie die angegebenen Saunabetriebszeiten. Vor der Nutzung des Pools, Whirlpools, der Sauna oder des Dampfbades ist eine gründliche Körperreinigung unter der Dusche erforderlich. Handtücher sind in allen Bereichen (ausgenommen Dampfbad) zu benutzen, um direkten Kontakt mit Sitzflächen zu vermeiden. Das Konsumieren von Speisen und Getränken ist im gesamten Wellnessbereich untersagt. Dies schließt den Ruhebereich mit ein.
2. ALLGEMEINE REGELUNGEN 2
Im gesamten Bereich ist auf andere Gäste Rücksicht zu nehmen. Laute Unterhaltungen oder die Nutzung von Mobiltelefonen sind zu vermeiden. Verunreinigungen sind in der gesamten Badanlage zu unterlassen. Das Mitbringen von Glasflaschen oder Gläsern in den Bade- und Saunabereich ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Für verlorene oder beschädigte Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Das Betreten des gesamten Wellnessbereichs mit Trainings- oder Straßenbekleidung ist verboten.
3. ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN SCHWIMMBECKEN & WHIRLPOOL
In den Wasserbecken ist das Tragen von geeigneter Badebekleidung verpflichtend. Aus Sicherheitsgründen sind Ganzkörperschwimmanzüge (wie etwa Burkinis) nur nach Absprache mit der Geschäftsleitung zulässig. Das Springen und Tauchen in den Wasserbecken sind untersagt. Das Schwimmen und Tauchen im Whirlpool ist aus Sicherheits- und Hygienegründen strengstens untersagt. Der Whirlpool dient ausschließlich der Entspannung im Sitzen.
4. ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN SAUNAANLAGE
Der gesamte Saunabadebereich ist ein Nacktbereich und daher ohne Badebekleidung zu benützen. Aufgüsse mit Duftölen sind strengstens verboten.
5. AKTUELLE SAUNAÖFFNUNGSZEITEN
Mo-Fr: 07:00-22:15 Sa-So: 08:00-20:45